Datenschutz · 1 Min. Lesezeit
Datenschutzbeauftragter: Ab wann ist er Pflicht?
Die 20-Personen-Regel
Gezählt werden alle Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – also auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und freie Mitarbeitende, wenn sie regelmäßig mit solchen Daten arbeiten.
Pflicht unabhängig von der Größe
- Verarbeitungen, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG)
- Geschäftsmäßige Verarbeitung zum Zweck der Übermittlung oder der Markt- und Meinungsforschung
- Umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten als Kerntätigkeit, etwa Gesundheitsdaten (Art. 37 DSGVO)
- Umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung als Kerntätigkeit
- Öffentliche Stellen
Und wenn keine Pflicht besteht?
Die Pflichten der DSGVO gelten trotzdem – die Geschäftsführung trägt sie dann selbst. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann auch freiwillig benannt werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.