NIS2-Beratung für den Mittelstand in Südniedersachsen und Nordhessen

Das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Wir klären, ob Sie betroffen sind, übernehmen die Registrierung beim BSI und bauen Risikomanagement und Meldeweg auf.

Paul Maurer, Wirtschaftsjurist (LL.B.), Datenschutzbeauftragter (TÜV) · Aktualisiert am

Die vier Kernpflichten

Registrierung

Beim BSI nach § 33 BSIG über Mein Unternehmenskonto und das BSI-Portal.

Risikomanagement

Technische und organisatorische Maßnahmen nach § 30 BSIG, dokumentiert und regelmäßig überprüft.

Meldepflicht

Erhebliche Sicherheitsvorfälle: Frühwarnung in 24 Stunden, Meldung in 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat (§ 32 BSIG).

Geschäftsleitung

Billigt und überwacht die Maßnahmen, nimmt regelmäßig an Schulungen teil und haftet (§ 38 BSIG).

Wichtige oder besonders wichtige Einrichtung?

Größenschwellen nach NIS2UmsuCG (vereinfacht)
KategorieGröße (in der Regel)Bußgeldrahmen
Besonders wichtigab 250 Beschäftigten oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme (Sektoren nach Anlage 1)bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Umsatzes
Wichtigab 50 Beschäftigten oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsummebis 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Umsatzes

Einige Einrichtungen sind unabhängig von ihrer Größe erfasst, etwa Betreiber kritischer Anlagen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter oder DNS-Diensteanbieter.

So begleiten wir die Umsetzung

  1. Betroffenheitsprüfung – Sektor, Größe, Sonderfälle; schriftliche Einordnung.
  2. BSI-Registrierung – Vorbereitung der Angaben und Begleitung im Portal.
  3. Gap-Analyse – Abgleich mit § 30 BSIG, Maßnahmenplan mit Prioritäten.
  4. Umsetzung und Schulung – Richtlinien, Meldeprozess, Schulung der Geschäftsleitung.

NIS2-Betroffenheits-Check

Ob NIS2 gilt, hängt vom Sektor (Anlagen 1 und 2 des BSIG) und von der Größe ab: in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Einige Sonderfälle…

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  • Betroffenheitsprüfung mit schriftlicher Einordnung
  • Begleitung der BSI-Registrierung
  • Gap-Analyse nach § 30 BSIG
  • Meldeprozess nach § 32 BSIG
  • Schulung der Geschäftsleitung
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Fragen zu „NIS2“

Die Registrierungsfrist ist vorbei – was jetzt?
Die gesetzliche Frist endete am 6. März 2026; das BSI hatte gegenüber Verbänden eine Nachfrist bis zum 31. Juli 2026 kommuniziert. Eine Registrierung ist weiterhin möglich und sollte sofort nachgeholt werden.
Sind Zulieferer von NIS2 betroffen?
Indirekt: Betroffene Einrichtungen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette bewerten und geben Anforderungen vertraglich weiter.
Haftet die Geschäftsführung persönlich?
Ja. Nach § 38 BSIG muss die Geschäftsleitung die Risikomanagementmaßnahmen billigen und überwachen, regelmäßig an Schulungen teilnehmen und haftet bei Pflichtverletzungen.

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