NIS2-Umsetzung
Einmalig, Festpreis nach Gap-Analyse
Preis auf Anfrage
- Betroffenheitsprüfung mit schriftlicher Einordnung
- Begleitung der BSI-Registrierung
- Gap-Analyse nach § 30 BSIG
- Meldeprozess nach § 32 BSIG
- Schulung der Geschäftsleitung
Das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Wir klären, ob Sie betroffen sind, übernehmen die Registrierung beim BSI und bauen Risikomanagement und Meldeweg auf.
Beim BSI nach § 33 BSIG über Mein Unternehmenskonto und das BSI-Portal.
Technische und organisatorische Maßnahmen nach § 30 BSIG, dokumentiert und regelmäßig überprüft.
Erhebliche Sicherheitsvorfälle: Frühwarnung in 24 Stunden, Meldung in 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat (§ 32 BSIG).
Billigt und überwacht die Maßnahmen, nimmt regelmäßig an Schulungen teil und haftet (§ 38 BSIG).
| Kategorie | Größe (in der Regel) | Bußgeldrahmen |
|---|---|---|
| Besonders wichtig | ab 250 Beschäftigten oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme (Sektoren nach Anlage 1) | bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Umsatzes |
| Wichtig | ab 50 Beschäftigten oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme | bis 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Umsatzes |
Einige Einrichtungen sind unabhängig von ihrer Größe erfasst, etwa Betreiber kritischer Anlagen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter oder DNS-Diensteanbieter.
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Kostenloses Erstgespräch – telefonisch, per Video oder vor Ort. Antwort innerhalb von einem Werktag.