Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Sechs Fragen, eine Minute, keine personenbezogenen Daten: Der Check zeigt, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss.

Paul Maurer, Wirtschaftsjurist (LL.B.), Datenschutzbeauftragter (TÜV) · Aktualisiert am

Fragen

1Wie viele Personen sind in der Regel ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt?

Gezählt werden auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und freie Mitarbeitende, die regelmäßig mit Kundendaten, Personaldaten oder E-Mails arbeiten.

2Ist Ihre Organisation eine Behörde oder öffentliche Stelle?
3Verarbeiten Sie als Kerntätigkeit umfangreich Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien (z. B. Praxis, Pflegedienst, Labor)?
4Besteht Ihre Kerntätigkeit in umfangreicher, regelmäßiger und systematischer Überwachung von Personen (z. B. Ortung, Tracking, Scoring, Detektei)?
5Führen Sie Verarbeitungen durch, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern (z. B. umfangreiche Videoüberwachung, Profilbildung)?
6Verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung oder für Markt- und Meinungsforschung (z. B. Adresshandel, Auskunftei)?

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